Freitag, 29. Mai 2015

Heimischen Arbeitsplatz geltend machen

Berufstätige mit einem häuslichen Arbeitszimmer können Versicherungs-, Reinigungs und Mietkosten nur absetzen, wenn sie die Räume fast ausschließlich beruflich nutzen. Dagegen haben Bürger geklagt. Zu klären ist: Welche Kosten muss der Fiskus anerkennen, wenn das Zimmer auch Privatzwecken dient(Az. GrS 1/14)?
Ein Handwerker, der in seinem großen Wohnzimmer einen Arbeitsbereich eingerichtet hat. Am Esstisch speist die Familie, außerdem finden dort Kundengespräche statt. Der Handwerker will die Hälfte der Raumkosten als Betriebsausgaben absetzen (Az. X R 32/11).
Ein anderer Rechtsstreit soll klären, ob ein Vermieter seine Häuser im häuslichen Arbeitszimmer verwalten darf. Den Raum nutzt der Mann auch privat (Az. III R 23/12).
Außerdem will ein Steuerfachwirt knapp 3400 Euro für ein Büro als Betriebsausgaben geltend machen. Dort erledigt er Buchführungsarbeiten. Das Büro ist Teil eines normalen Wohnraums (Az. III R 62/11).